„Nachhaltige Lieferketten – Treiber Gesetzgebung“: So lautete der Titel der für WOM ersten Konferenz als neuer Teilnehmer des UN Global Compact. Am 21. März kamen zahlreiche Vertreter der 353 deutschen Unternehmen in Berlin zusammen, um sich über den „Klimaschutzplan 2050“, das „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ sowie den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung zu informieren.
Corporate Social Responsibility ist nämlich keineswegs ein lediglich „grüner Anstrich“ für die Unternehmen, sondern die Leitprinzipien der Vereinten Nationen sollen auch für die Aktivitäten deutscher Unternehmen national wie auch global in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten Anwendung finden. Mit dem Ende 2016 in Kraft getretenen „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ erwartet die Bundesregierung von allen Unternehmen, dass sie bis 2020 „Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt“ einführen, die Umsetzung wird bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ab 2018 jährlich überprüft.
Für WOM ergeben sich daraus zahlreiche Pflichten, aber natürlich auch Chancen. Als OEM-Partner der großen globalen Medizintechnik-Hersteller wollen wir uns als nachhaltiges und vertrauenswürdiges Unternehmen so aufstellen, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden und überdies im Wettbewerb gut bestehen können. Die Teilnahme am UN Global Compact und die Offenlegung unserer Aktivitäten im Fortschrittsbericht (Communication on Progress/COP) sind dafür ein wichtiger Meilenstein.
Xenia Rabe-Lehmann